Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor neuen Milliardengeschenken der Bundesregierung an die Wirtschaft. In den nächsten zehn Jahren soll die Wirtschaft über den Spitzenausgleich über 20 Milliarden Euro geschenkt bekommen. Die Gesetze zur Weiterführung des Spitzenausgleichs haben in der letzten Woche die erste Lesung im Bundestag passiert. Gerd Rosenkranz, der Leiter Politik und Presse bei der DUH, nannte den Gesetzesentwurf eine Mogelpackung. Nach Überzeugung der DUH verstößt die Bundesregierung damit auch gegen EU-Recht. Das EU-Beihilfe- und Energiesteuerrecht sieht vor, dass derartige Steuerentlastungen von realen ökologischen Gegenleistungen abhängig sind.
„In Zeiten des Klimawandels und der chronisch klammen Haushalte passen Milliardengeschenke an die Industrie ohne konkrete und verpflichtende Klimaschutzmaßnahmen auch politisch nicht in die Landschaft. Es entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung sich im Vorwahljahr bei der Industrie als beste Alternative andienen will“, erklärte die Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Cornelia Ziehm. Die Lasten der Energiewende und des Klimaschutzes würden wie bei der EEG-Umlagenentlastung der energieintensiven Industrie systematisch auf die privaten Haushalte und kleinen und mittleren Unternehmen verschoben.
Die mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) abgeschlossene „Vereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz“ diene einzig dem Zweck, so die DUH, eine Gegenleistung zu suggerieren, die es nicht gibt. Die in der Vereinbarung vorgesehenen Regelungen zur Verbesserung der Energieeffizienz hielten nach Informationen der DUH selbst Regierungsmitglieder für so unambitioniert, dass sie nicht einmal den Trend der vergangenen Jahre erreichen würden. Durch die Abschaltung der verbleibenden Atomkraftwerke bis 2020 und den weiteren Ausbau der Wind- und Solarenergie würde die Industrie schon allein durch einen statistischen Effekt energieeffizienter, ohne dass irgendeine reale Maßnahme notwendig würde.
Die Ökosteuer wurde 1999 eingeführt. Einen Teil der erzielten Einnahmen überweist die Bundesregierung an die gesetzliche Rentenversicherung. Dadurch spart die Wirtschaft Versicherungsbeiträge. Allerdings ist die Energie von bestimmten Produktionsprozessen ganz oder teilweise von der Ökosteuer befreit. Diese Unternehmen profitieren schon per saldo von der Ökosteuer, weil sie trotzdem die Versicherungsbeiträge sparen. Es gäbe aber auch Unternehmen, die mehr Ökosteuer zahlen, als sie an Rentenversicherungsbeiträgen einsparen, so die DUH. Hier greife der so genannte Spitzenausgleich. Er sei eine Steuerbegünstigung für energieintensive Nutzer im produzierenden Gewerbe und gekoppelt an die Entwicklung des Arbeitsgeberanteils an den Rentenversicherungsbeiträgen. Er solle sicherstellen, dass die Energiesteuerbelastung für die Industrie nicht wesentlich über der Ermäßigung liegt, die durch die Verringerung des Arbeitgeberanteils an den Rentenversicherungsbeiträgen erzielt wird. Konkret würden denjenigen Betrieben, die den Spitzenausgleich in Anspruch nehmen, 90 Prozent der Differenz zwischen gezahlter Ökosteuer und eingesparten Rentenversicherungsbeiträgen erstattet. 2012 entspräche das in der Summe voraussichtlich einem Volumen von 2,3 Milliarden Euro.