Hinweis: Nachdem Amnesty International beschlossen hatte, für die Legalisierung der Prostitution einzutreten, ist auch in Deutschland wieder die Debatte aufgekommen, ob die Prostitution ein Job wie jeder andere ist. Diese Diskussion wird auch in der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP). Mit diesem Debattenbeitrag will der Autor auf einige Hintergründe aufmerksam machen, was notwendig scheint. Denn in Deutschland geht es nicht um Verbot oder Legalisierung der Prostitution; in Deutschland ist sie legal und als “Job” anerkannt. Dennoch muss gefragt werden: Ist Prostitution perse eine sexuelle Ausbeutung? Hat sich die Lage der Prostituierten tatsächlich verbessert, nachdem die Sittenwidrigkeit aufgehoben wurde? Gibt es soetwas wie die “freiwillige Prostitution” oder die “glückliche Hure” überhaupt?
Amnesty International will die Prostitution weltweit legalisieren. Die Menschenrechtsorganisation will sich künftig dafür einsetzen, dass die Prostitution weltweit entkriminalisiert wird. Das beschlossen Delegierte aus aller Welt in Dublin beim International Council Meeting (ICM) von Amnesty im August. Das Treffen ist eine Art Hauptversammlung der internationalen Bewegung und legt die Grundlinien ihrer Menschenrechtspolitik fest.
Dieser Beschluss ist nicht unumstritten. Prominente Frauen wie Meryl Streep, Kate Winslet oder Emma Thompson kritisierten die Pläne scharf. Der Ausbeutung von Frauen würde Tür und Tor geöffnet, wenn die Prostitution entkriminalisiert würde, meinten sie. Tausende Menschen unterstützten einen Aufruf an Amnesty, auf diesen Kampf zu verzichten. Amnestys Ruf würde irreparabel befleckt, heißt es in dem Brief, „wenn sie eine Politik annehmen sollte, die Partei ergreift für Käufer von Sex, Zuhälter und andere Ausbeuter, anstatt für die Ausgebeuteten“.
Mit dieser Grundsatzentscheidung geht es Amnesty nach eigenen Aussagen um etwas Grundsätzliches: Kriminalisierung und Bestrafung von Prostituierten sollen unterbunden werden. „Eine Entkriminalisierung des Sexgewerbes führt dazu, dass Prostituierte mit ihrer Arbeit nicht mehr gegen Gesetze verstoßen“, schreibt die Organisation auf ihrer Webseite. So solle das Risiko von Übergriffen auf Prostituierte – auch von staatlicher Seite – gesenkt werden.
Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, bemerkt in seiner Kolumne auf Zeit Online etwas Fortschrittliches in der Amnesty-Resolution: „Wo auf der Welt Prostitution illegal oder gar strafbar ist, führt dies zur beinahe völligen Auslieferung der Prostituierten an Polizei- und Justizgewalt, an kriminelle Gewaltstrukturen und zu ihrer sozialen Randständigkeit mit gravierenden Folgen für Gesundheit und Lebenschancen“, schreibt er dort. Wo auch eine Förderung der Prostitution strafbar sei, die weder ausbeuterisch noch nötigend auftrete, führe dies zur Stärkung gewalttätiger Ausbeutungssysteme. Legalisierung bedeute: „Zurückdrängung von Polizeigewalt, von Korruption und von Auslieferung an die Gewaltstrukturen rechtsfreier Räume.“
Die Diskussion, die in Deutschland und auch in der DKP zur Prostitution geführt wird, ist vor diesem Hintergrund anderer Art, und, es ist festzustellen, dass die Diskussion – zumindest in linken Kreisen – kaum die Verhältnisse aufdeckt, unter denen vornehmlich Frauen in der Prostitution „arbeiten“. Vertreter der Prostitutionslobby, wie sie in der UZ bisher aufgetreten sind, sei es nun Frank Laubenburg im Interview oder die Historikerin Mareen Heying in den Leserbriefen, ideologisieren statt dem Leser einen Einblick in die reale Lebens- und Arbeitswelt von Prostituierten in Deutschland zu verschaffen.
Das deutsche Prostitutionsgesetz
Hierzulande muss jedenfalls nicht mehr dafür gekämpft werden, dass die Prostitution legal wird. Forscherinnen vom Freiburger Sozialwissenschaftlichen Frauenforschungsinstitut (SoFFI K.), die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Auswirkung des 2002 erlassenen Prostitutionsgesetzes (ProstG) untersucht haben, hoben in ihrem Bericht von 2007 hervor, dass die Prostitution seit 1927 in Deutschland legal ist. Damals, so schrieben sie, sei „das Prinzip der unter Polizeiaufsicht legalen, sonst aber strafbaren Prostitution“ aufgegeben und das Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten eingeführt worden. „Damit war 1927 der Zustand in seinen Grundzügen erreicht, der die rechtliche Behandlung von Prostituierten bis zum Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes geprägt hat.“ Prostitution galt damit nicht als verboten, aber immer noch als eine sittenwidrige und sozialschädliche Tätigkeit. Jede Aktivität, die über die reine Zimmervermietung hinaus auf die Arbeitsbedingungen der Prostituierten Einfluss nahm, war aber weiterhin strafbar.
Fischer schreibt in seiner ZEIT-Kolumne, dass Prostitutionsgesetz von 2002 sei ein besonders wichtiges Anliegen der damaligen rot-grünen Regierungskoalition gewesen, und vor allem aus Sicht des grünen Juniorpartners sollte das Gesetz ein Zeichen setzen „für die Öffnung der Politik gegenüber sogenannten Randgruppen und für eine tabufreie(re) Liberalisierung der Gesellschaft“. Nachdem das Gesetz die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufhob, wurde der „Vertrag“ zwischen Freier und Prostituierten rechtswirksam. Diese könnte den Freier – theoretisch – verklagen, sollte er nach erbrachter Leistung nicht zahlen wollen. Doch in dieser Hinsicht habe das Gesetz nichts geändert: Eine Klageflut blieb bislang aus, bezahlt werde wie immer im Voraus, und der Rest verlaufe nach wie vor nach den Regeln der aktuellen Machtverhältnisse. „Die Wirklichkeit der Prostitution, auch in Deutschland, wurde von den romantischen Vorstellungen einiger Hundert Sozialpädagoginnen und Vorzeige-‚Sexarbeiterinnen‘ mit Ambition zu Höherem insoweit nicht spürbar beeinflusst.“
Ähnlich sei es nach Fischers Angaben mit dem zweiten großen Anliegen des ProstG, nämlich der Öffnung der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme für Prostituierte. Er schreibt: „Nur eine verschwindende Minderheit von ihnen nutzt diese Möglichkeit – sei es aus Scham oder, um ihre Tätigkeit nicht ‚aktenkundig‘ zu machen; sei es, weil das Prinzip ‚brutto für netto‘ obsiegt, also die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben verhindert werden soll; sei es, weil die Tätigkeit nur zeitweise oder vorübergehend oder bei Gelegenheit ausgeübt wird.“
Erhebliche Auswirkungen auf die Praxis habe das Gesetz dagegen bei seinem dritten Anliegen gehabt, nämlich der Legalisierung der „Förderung von Prostitution“ durch das Betreiben von Bordellen oder Lokalitäten zur Anbahnung, beispielsweise Massageclubs oder entsprechende Onlineportale. Der Streitpunkt sei hier, ob dadurch die Macht der Bordellbetreiber und mittelbar auch der Zuhälter gestärkt worden sei. Faktisch wurden dadurch aber die Kontroll- und Zugriffsmöglichkeiten der Polizei geschwächt, was nicht unerheblich sein dürfte, denn in der Prostitutionsszene würden viele Ströme der klassischen „Unterschichtskriminalität“ zusammenlaufen.
Ein Job wie jeder andere?
Prostitution ist keine Arbeit wie jede andere, auch wenn der Begriff „Sexarbeit“ dies suggerieren soll. Der Forschungsbericht von SoFFI K. kommt zu dem Schluss, Prostitution sei „insofern kein Beruf wie jeder andere, da in der Prostitution der Körper und die Sexualität in einer sehr spezifischen Weise Mittel und Gegenstand der Erwerbstätigkeit sind, wie es in anderen Berufen und Tätigkeiten nicht der Fall ist“. Viele Befragte sähen sich zudem auch nicht als „Sexarbeiter/innen“. An anderer Stelle in dem Bericht heißt es: „Prostitution ist überwiegend eine physisch und psychisch belastende, risikoreiche und auch gefährliche Tätigkeit, die teilweise von besonders vulnerablen Gruppen ausgeübt wird. […]Diese Gruppe wies deutlich mehr Belastung durch Gewalt in der Kindheit, sexuelle Gewalt, Gewalt in Beziehungen und am Arbeitsplatz auf.“
Das Familienministerium weist genauso auf die spezifischen Belastungen hin, die dieser „Job“ mit sich bringt. Auf der Internetseite des Ministeriums heißt es, Prostituierte seien „erheblichen psychischen und physischen Gefährdungen ausgesetzt“. Es sei darüber hinaus bekannt, dass viele Prostituierte sich in einer sozialen und psychischen Situation befinden, in der es fraglich sei, ob sie sich frei und autonom für oder gegen diese Tätigkeit entscheiden könnten. Alice Schwarzer berichtet in dem von ihr herausgegebenen Buch „Prostitution. Ein deutscher Skandal“, dass mindestens „drei von vier Frauen in der Prostitution“ zu Drogen und Alkohol greifen. Zwei von drei Frauen würden im Job vergewaltigt, jede zweite mehr als fünfmal. „Zwei von drei (Ex-)Prostituierten leiden unter posttraumatischen Störungen, die mit denen von Folteropfern vergleichbar“ seien.
Wieviele Frauen und Männer in der Prostitution „arbeiten“, ist nicht bekannt. Fundierte statistische Daten gebe es nicht, schreibt das Ministerium; es lägen lediglich Schätzungen vor. Eine zuverlässige Schätzung werde aber dadurch erschwert, „dass viele Frauen nur nebenbei, gelegentlich oder für einen kurzen Lebensabschnitt als Prostituierte arbeiten“. Alice Schwarzer spricht von zwischen 400.000 und einer Million Frauen, die in der Bundesrepublik anschaffen. Etwa 90 Prozent von ihnen seien Armuts- und Zwangsprostituierte. Das Familienministerium meint, auch der Anteil der Migrantinnen werde unterschiedlich eingeschätzt und variiere zudem regional. Fachberatungsstellen gingen davon aus, dass insgesamt mehr als die Hälfte aller Prostituierten ausländischer Herkunft seien, wobei die meisten aus Osteuropa stammen.
Arbeitsverträge und soziale Absicherung gibt es dabei kaum. Das ProstG muss in dieser Hinsicht als gescheitert angesehen werden, zählte doch gerade das zu einem Hauptziel des Gesetzes. Nach dem Bericht von SoFFI K. gebe es nur vereinzelte Arbeitsverträge. Lediglich ein Prozent der befragten Frauen gab demnach an, einen Vertrag mit einem Bordellbetreiber zu haben. Dies decke sich mit den Angaben von Beratungsstellen, denen „nur vereinzelt Verträge oder Minijobs bekannt sind“ oder die angaben, dass Prostituierte als „Subunternehmerinnen bzw. Subunternehmer mit Pflichten von Angestellten“ tätig sind. Die wenigen Arbeitsverträge, die es gibt, stellten zudem auch meist nur die „Minimalvariante mit einem Verdienst von 401 bis 700 Euro“ dar. Die meisten Bordellbetreiber gaben dem Forschungsbericht zufolge an, dass Prostituierte bei ihnen als Selbstständige tätig seien, weil diese keinen Arbeitsvertrag wünschten. Das habe auch mit „der Illusion eines eher kurzfristigen Verbleibs in der Prostitution“ zu tun, schreiben die Wissenschaftlerinnen. Viele würden sich deshalb nicht um eine längerfristige Absicherung kümmern, sondern diese auf die Zukunft verschieben. Einstiegsgründe wie Schulden oder finanzielle Engpässe spielten dabei auch eine wichtige Rolle.
Einstieg und Ausbeutung
Ökonomische Motive stehen an erster Stelle, weshalb Frauen und Männer anfangen, sich zu prostituieren. Das stellt eine vertiefende Studie zu den Folgen des Prostitutionsgesetzes fest, die ebenfalls im Auftrag des Familienministeriums erstellt und 2007 veröffentlicht wurde. Für die betreffenden Personen stellt die Prostitution die vermeintlich einzige Möglichkeit dar, „die benötigten finanziellen Mittel zu erwerben, sei es für den Abbau von Schulden, der Erfüllung bestimmter Wünsche, den Drogenkonsum oder den Lebensunterhalt der Familie“. In der Regel seien Frauen „jung oder sehr jung“, wenn sie beginnen anzuschaffen. „Jugendliche, die auf Trebe sind, gewähren oft sexuelle Gefälligkeiten gegen ein Bett und ein Dach über dem Kopf oder eine Mahlzeit“, heißt es in dem Bericht, und Jugendliche, die aus gewalttätigen Familien kämen, haben häufig ein sexuell riskanteres Verhalten. Junge Frauen gäben als Motiv an, mit der Prostitution zu beginnen, weil sie den Wunsch hätten, sich „schöne Dinge“ zu kaufen oder in der Gruppe mit Gleichaltrigen mitzuhalten. Das Haushaltsgeld oder den Unterhalt für die Kinder zu bestreiten, gäben vor allem Frauen als Motiv an, die in Bordellen oder Wohnungen arbeiten.
Diesen ökonomischen Zwang werten die Wissenschaftlerinnen „nur begrenzt als freie Entscheidung für die Prostitution“. Interviews mit Fachberatungsstellen hätten gezeigt, dass Prostituierte oftmals nicht wissen, wie sie ihre Schuldenprobleme anders lösen könnten. Neben einer allgemeinen Beratungsferne komme „Scham über die Verschuldung verschärfend zum Informationsmangel hinzu“. Schulden seien aber oftmals nicht nur ein Argument für den Einstieg sondern auch für den längeren Verbleib in der Prostitution. Daraus schließen die Forscherinnen, dass in vielen Fällen die Prostitutionstätigkeit nicht das geeignete Mittel sei, „um Schulden zu regulieren oder abzubauen“.
In der Zeitschrift EMMA erscheinen immer wieder Berichte, die beschreiben, warum das so ist, und sie decken sich mit Aussagen von den Prostituierten, die in den Untersuchungen des Familienministeriums dokumentiert sind. Wenn Frank Laubenburg im Interview meint, das sogenannte Sexkaufverbot in Schweden hätte die „Mieten“ von Wohnungen in horrende Höhen getrieben, in denen Prostituierte „arbeiten“, so lenkt er von den Zuständen in Deutschland ab.
Die Fotografin Bettina Flitner hatte unter anderem für den Stern Freier in einem Stuttgarter Großbordell porträtiert. Einen Bericht über das Großbordell Paradise hatte sie vor zwei Jahren in der EMMA veröffentlicht. Dort zahlen demnach Prostituierte genauso wie die Freier 79 Euro Eintritt. Zusätzlich zahlen die Frauen täglich 25 Euro „Steuer“ und 23 Euro für das Mehrbettzimmer pro Nacht. Die Frauen haben demnach täglich 127 Euro Kosten pro Tag zu begleichen. „Macht 23 Euro Verdienst nach drei Mal Geschlechtsverkehr innerhalb von 24 Stunden“, schreibt Flitner. Alexandra Eul schreibt in einem anderen EMMA-Bericht über das Kölner Großbordell Pascha. Dort muss eine Prostituierte 160 Euro Miete am Tag oder 4.800 Euro im Monat zahlen. „Bei einer Fünf-Tage-Woche wären das also fünf ‚normale‘ Nummern am Tag – und dann habe ich noch nicht einmal was gegessen – von der Miete für eine Wohnung außerhalb der Bumsbude ganz zu schweigen“, schreibt sie.
Für die Bordellbesitzer ist das natürlich äußerst lukrativ. Eul schreibt, dass im Pascha über 100 Mieterinnen arbeiten, wenn es ausgebucht ist. Allein über die Mieteinnahmen wandern so Monat für Monat über eine halbe Millionen Euro in die Taschen der Besitzer. Hinzu kommen die sonstigen Einnahmen aus Partys und Souvenirs. Wenn die EMMA dann feststellt, dass vor allem die Bordellbesitzer und kaum die Prostituierten vom ProstG profitieren, haben sie vor diesem Hintergrund durchaus recht.
Ausstieg
Die meisten Frauen – auch die drogenabhängigen – würden lieber heute als morgen aussteigen, wenn sie wüssten, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten. Von zentraler Bedeutung sei, heißt es in der vertiefenden Studie, dass der Lebensunterhalt abgesichert und eine andere Arbeitsstelle erreichbar wäre, Hartz-IV sei dabei keine Zukunftsperspektive, eher ein Hindernis beim Ausstieg.
Aussteigen ist für Prostituierte kein einfacher Prozess, wenn auch die Ursachen vielfältig sein können. So heißt es in dem Bericht, für viele Frauen sei ein Ausstiegswunsch „in erster Linie ein Resultat eines psychischen, gesundheitlichen und ökonomischen ‚Entkräftungsprozesses‘ (Burn-Out)“, der das Gefühl vermittelt, den harten Alltag nicht mehr bewältigen zu können. 48 Prozent der befragten Prostituierten gaben emotional stark negativ geprägte Begründungen wie „Hass auf Freier“, „Ekel vor Freiern“ oder das „Nicht-Mehr-Aushalten-Können-der-Prostitution“ an. Darüber hinaus hätten massive psychische und gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Gewalterlebnisse und Angstzustände eine wesentliche Rolle gespielt.
Um den Männern und Frauen den Ausstieg aus der Prostitution zu ermöglichen, ist mehr nötig, als mit dem ProstG geschehen ist. Ganz im Gegenteil: In einem dritten Bericht des Familienministeriums heißt es, „den Prostituierten Möglichkeiten zum Ausstieg zu eröffnen, hat sich im ProstG praktisch nicht niedergeschlagen“. Es sei zudem zweifelhaft, ob die Befreiung der Prostitution vom Stigma des Sittenwidrigen den Zugang der Betroffenen zum Arbeitsmarkt verbessere.
Um den Prostituierten tatsächlich zu helfen, wäre ein Blick auf andere europäische Staaten sicherlich von Vorteil. Ein „Sexkaufverbot“ nach schwedischem Vorbild könnte dabei ein Teil der Lösung sein. Der Ausbeutung der Prostituierten durch Bordellbesitzer und Freier ließe sich dadurch weitgehend ein Riegel vorschieben, ohne die Prostituierten zu kriminalisieren. Ausreichend dürfte auch dies nicht sein, da dadurch die Armut keineswegs behoben ist, die Menschen in die Prostitution treibt.
Bild: Prostitution (Nils Hamerlinck/flickr.com – CC BY-SA 2.0)
Zuerst veröffentlicht im DKP-Nachrichtenportal
Bildquellen
- Prostitution: Nils Hamerlinck/flickr.com | CC BY-SA 2.0