Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt davor, dass immer weniger Arbeitslose von der Arbeitslosenversicherung (SGB III) betreut werden. „Wer heute arbeitslos wird, erhält immer seltener Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.“ Etwa 70 Prozent der Arbeitslosen fallen in das Hartz-IV-System. Das sind 2,1 Millionen Menschen (ohne Arbeitslose in Weiterbildung).
Viele Arbeitslose erhalten kein Arbeitslosengeld, weil sie in den letzten zwei Jahren, nicht mindestens zwölf Monate beitragspflichtig beschäftigt waren. Ein wachsender Niedriglohnsektor, ausufernde Befristungen und immer kürzere Beschäftigungszeiten seien die Ursachen für diese Entwicklung. So kämen prekär Beschäftigte, kurzfristig Erwerbstätige und Leiharbeitsbeschäftigte gar nicht erst in den Schutz der Versicherung, so der DGB. Ihnen würde es kaum gelingen, innerhalb der Frist von 24 Monaten einen Versicherungsschutz aufzubauen; obwohl sie in de Regel Beiträge zur Versicherung gezahlt wurden.
Jahresdurchschnitt aller Arbeitslosen in der Arbeitslosen- versicherung (SGB III) und Hartz IV (SGB II). Angaben in Millionen. Quelle: DGB |
Zugleich sei das Arbeitslosengeld nicht immer bedarfsdeckend. Seine Höhe liegt bei durchschnittlich 825 Euro im Monat. Die Folge ist, dass rund 10 Prozent aller Empfänger von Arbeitslosengeld auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu decken.
Der DGB will, dass der Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung vergrößert wird, damit weniger Menschen auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind. Besonders prekär und kurzfristig Beschäftigte sollen besser geschützt werden. Und Arbeitslose sollen wirksamer bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt werden.
Der DGB schlägt deshalb zwei sofort umsetzbare Maßnahmen vor:
- Die Frist von zwei Jahren, innerhalb der ein Anspruch auf Arbeitslosenversicherung aufgebaut werden kann, soll wieder auf drei Jahre verlängert werden – so wie sie bis Februar 2006 galt. Damit hätten die Beschäftigten ein Jahr mehr Zeit, in die Versicherung einzuzahlen und deren Schutz zu erwerben.
- Für kurzfristig Beschäftigte sollten neue Anwartschaftsregelungen einführt werden. Demnach sollen sie im Falle von Arbeitslosigkeit bereits nach einem halben Jahr Beitragszahlungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten.
Mit den Vorschlägen will der DGB erreichen, dass die Zuständigkeit für Eingliederungsmaßnahmen länger im Versicherungssystem bleibt – auch dann, wenn der Arbeitslose inzwischen auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sein sollte. Denn der Zuständigkeitswechsel vom Versicherungssystem zum Fürsorgesystem würde die Eingliederung erschweren und unnötigen Verwaltungsaufwand schaffen. Besonders Jugendliche und behinderte Menschen würden unnötig oft zwischen den Behörden hin und her gereicht.
Als weiteren Schritt strebt der DGB mittelfristig eine Anpassung der Höhe des Arbeitslosengeldes an. Dieses soll sich an der Bedürftigkeitsgrenze von Hartz-IV orientieren. Sollte das Arbeitslosengeld im konkreten Fall nicht für den Lebensunterhalt ausreichen, gewährt die Arbeitslosenversicherung einen Aufstockungsbetrag. Damit soll verhindert werden, dass wie bisher gleichzeitig zwei Behörden zuständig sind. Der Bund solle in einem solchen Fall der Arbeitslosenversicherung den Aufstockungsbetrag aus Steuermitteln erstatten.