kleine Solarunternehmen werden aus dem Wettbewerb gedrängt

Die Branche der Erneuerbaren Energien steht Kopf. Bundeswirtschaftsminister Rösler und Bundesumweltminister Röttgen haben ihren monatelangen Streit beigelegt und bringen einen Gesetzentwurf ein, der erhebliche Kürzungen im Bereich der Photovoltaik und der Förderung von Energieeffizienz mit sich bringt.  Die Solarbranche soll durch diese Maßnahmen auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähig bleiben.

Änderungen beseitigen Planungssicherheit

Ab April soll der Vergütungssatz der Photovoltaik teilweise über 30% gesenkt werden. Der Solarausbau soll im Rahmen eines Korridors von zunächst 2,5 bis 3,5 Gigawatt quasi gedeckelt werden. Ab 2014 soll der Korridor jährlich um 400 Megawatt abgesenkt werden. Mit dem Gesetzentwurf wird die Entscheidungshoheit des Parlamentes aufgehoben: Zukünftig sollen die Vergütungssätze des Erneuerbare Energien Gesetzes per Rechtsverordnung festgesetzt werden, das Parlament hat keine Mitspracherecht mehr.

Das scheint auch dem sächsischen Ministerpräsidenten Tillich (CDU) zu weit zu gehen. Dieser hatte in einer Pressemitteilung erklärt, dass der Freistaat Sachsen dem Gesetz nicht zustimmen kann. Die Energieerzeuger und Verbraucher erwarten Planungssicherheit, die mit den Gesetzesänderungen nicht mehr gegeben sind. Ob Tillich es ehrlich meint, wird sich zeigen. In der Debatte des sächsischen Landtages hatte sich auch die CDU-Fraktion für stärkere Kürzungen ausgesprochen.

Abstieg und Konsolidierung einer Branche

Deutschland galt bis vor kurzem als unangefochtener Weltmarktführer im Bereich der Erneuerbaren Energien insbesondere der Photovoltaik. Diese Zeit ist vorbei. Der deutsche Weltmarktanteil im Bereich der Photovoltaik ging in den Jahren 2004 bis 2010 von 69 Prozent auf 21 Prozent zurück. Bisher hatte es sich der deutsche Staat geleistet, viele kleine und mittelständische Unternehmen über das EEG zu stützen. Unter den gegebenen Bedingungen ist es ein teures Unterfangen.

Die Bundesminister haben nicht Unrecht, wenn sie behaupten, sie wollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Solarbranche fördern. In Deutschland gibt es Überkapazitäten in der Produktion. Diese wird durch die geplanten Maßnahmen dahinschmelzen.

Kleine Unternehmen werden doppelt unter Druck gesetzt. Durch die Herabsetzung der Einspeisevergütung wird ihr wirtschaftlicher Spielraum stärker eingegrenzt als bei größeren Unternehmen. Die Beschränkung der Binnennachfrage zwingt die Unternehmen, verstärkt auf die ausländischen Märkte zu streben, was für kleine Unternehmen kaum möglich sein dürfte.

Der Trend geht hin zum Bau von Großanlagen. Die Absenkung des Solarausbaus hat zur Folge, dass die produzierte Energiemenge oberhalb der 2,5 bis 3,5 Gigawattgrenze direkt an der Strombörse verkauft werden muss. Für den Hausbesitzer, der sich eine Anlage auf sein Dach setzt, ist das nicht sinnvoll. Hans-Josef Fell schüttelt nicht unberechtigt den Kopf, wenn die Bundesregierung erklärt, auch der Betreiber der kleinsten Anlage könne die Energie an der Börse anbieten. Die Vermarktung über die Strombörse ist nur für größere Anlagen sinnvoll und diese können wiederum nur von größeren Finanzgruppen errichtet werden.