Die Wertgesetzdiskussion von Hermann Jacobs

Die Leser von offen-siv haben die Diskussion über die Gültigkeit des Wertgesetzes sicherlich aufmerksam verfolgt und sich teilweise daran beteiligt. Dass es auch im ökonomischen Bereich revisionistische Tendenzen gab und in einigen Schattierungen immer noch gibt, bedarf nicht der besonderen Hervorhebung. Das ist schon Grund genug, herauszufinden, worin der Revisionismus tatsächlich besteht.

Hermann Jacobs sieht den Revisionismus darin, dass die Aufhebung des Privateigentums an Produktionsmitteln im Sozialismus in Frage gestellt wird. (Jacobs 2007a) Er meint, dass die aufgeworfene Frage des Sozialismus, welcher sich von der bürgerlichen Gesellschaft unterscheidet, nur durch die Aufhebung der alten Gesellschaft der Warenproduktion beantwortet werden kann. Eine neue Gesellschaftsordnung soll modelliert werden, denn er erhebt es zu einer Hauptaufgabe kommunistischer Parteien, sich vorzustellen, wie eine neue Gesellschaft besonders in ökonomischer Hinsicht auszusehen habe. (Jacobs 2008a) Ein Marxist wird sich dabei natürlich fragen müssen, ob es sich dabei um eine wissenschaftliche Herangehensweise an gesellschaftliche Probleme handelt, wenn Parteien veranlasst werden sollen, sich bestimmte Idealbilder einer Gesellschaft zu machen.

Es soll nicht in Abrede gestellt werden, dass nach dem Revisionismus in ökonomischen Fragen geforscht werden muss. Die Art und Weise der Forschung ist aber von besonderer Wichtigkeit und hat nur sehr wenig mit den Arbeiten von Hermann Jacobs zu tun. Wissenschaftliches Arbeiten in der ökonomischen Betrachtung einer Gesellschaft setzt voraus, dass man nicht nur auf der abstrakten Ebene stehen bleibt, sondern dass man möglichst konkret ist. Die Verbindung von Theorie und Praxis muss geschaffen werden, d.h. der Sozialismus, wie er existierte, kann nicht theoretisch bearbeitet werden, wenn er nicht in seiner Entwicklung unter den gegebenen Bedingungen betrachtet wird. Da Jacobs nicht die reale Entwicklung darstellt, muss er sich einiger Hilfskonstruktionen bedienen, die sehr fragwürdig sind und den wissenschaftlichen Wert seiner ökonomischen Beiträge erheblich schmälern. Noch mehr schmälert er den wissenschaftlichen Wert seiner Schriften durch Formalien, da er gelegentlich Lenin und Stalin Worte in den Mund legt (Jacobs 2007b), ohne sie und den Zusammenhang, in dem sie stehen, nachprüfbar zu machen. Aber nicht die formalen Probleme sollen hier im Mittelpunkt stehen, sondern die Konstruktionen, denen er sich bedient, um seine Thesen zu vertreten.

Zweifellos ist die Frage des Eigentums an Produktionsmitteln die entscheidende Frage zur Überwindung des Kapitalismus. Hermann Jacobs stellt hier die These auf, dass Volkseigentum eigentlich kein Eigentum mehr ist. Er schreibt:

„Nie ist Volkseigentum Eigentum, das kann in der neuen Beziehung zur Kollektiven Arbeit nur stärker, nur unverhüllter erscheinen als noch in einer Beziehung zwischen Volkseigentum und Privateigentum. Und war folglich zu betonen. Es schützt Stalin jetzt bereits nicht mehr, dass er noch wie Lenin – in anderen Worten – davon spricht, dass zwischen sozialistischen Betrieben zirkulierende Produktionsmittel keine Waren mehr sind. Er hat den Eigentumscharakter des Volks”eigentums” betont, und damit in der Voraussetzung, Abstraktion, dem Verhältnis zur Arbeit nach, bestimmt, dass des Volkseigentums Produkte eigentlich Waren sein würden, eigentlich Waren zu sein hätten, und dies ganz unabhängig davon, dass er die Produkte der Kollektivwirtschaften als solche bestimmt hatte bzw. die Produkte des Volkseigentums im Austausch mit diesen der Kollektivwirtschaften ebenfalls als Waren bestimmt. Es war immer umgekehrt zu bestimmen, dass sich der Nichtwarencharakter der Produktionsmittel der volkseigenen Wirtschaft dahingehend auswirkt, dass auch die Produktionsmittel der genossenschaftlichen Arbeit Nichtwarencharakter annehmen, sie ihrem Verhältnis nach übergehen zu dem Charakter der Produkte des Volkseigentums.“ (Jacobs 2007b, S. 181)

Wenn Jacobs meinen würde, dass Volkseigentum kein Privateigentum mehr ist, dann würde es sich nur um eine Binsenweisheit handeln. Aber er meint, dass Volkseigentum überhaupt kein Eigentum mehr ist und das macht den Marxisten doch sehr skeptisch, denn Marx vertrat eine ganz andere Meinung. Der Begriff Eigentum in Marx’ Sinne meint Aneignen der Natur seitens des Individuums unter bestimmten gesellschaftlichen Bedingungen. Ohne Eigentum gibt es keine Produktion und keine Gesellschaft.

„Alle Produktion ist Aneignung der Natur von seiten des Individuums innerhalb und vermittelst einer bestimmten Gesellschaftsform. In diesem Sinn ist es Tautologie zu sagen, daß Eigentum (Aneignen) eine Bedingung der Produktion sei. Lächerlich aber ist es, hiervon einen Sprung auf eine bestimmte Form des Eigentums, z.B. das Privateigentum zu machen. (…) Die Geschichte zeigt vielmehr Gemeineigentum (z.B. bei den Indern, Slawen, alten Celten etc.) als die ursprünglichere Form, eine Form, die unter der Gestalt des Gemeineigentums noch lange eine bedeutende Rolle spielt. Von der Frage, ob der Reichtum sich besser unter dieser oder jener Form des Eigentums entwickle, ist hier noch gar nicht die Rede. Daß aber von keiner Produktion, also auch von keiner Gesellschaft die Rede sein kann, wo keine Form des Eigentums existiert, ist eine Tautologie. Eine Aneignung, die sich nichts zu eigen macht, ist contradictio in subjecto.“ (Marx 1974, S. 9)

In der Begriffsbestimmung des Eigentums richtet sich Jacobs direkt gegen Marx. Dass Volkseigentum kein Eigentum ist, hat sich als Unsinn erwiesen und damit bricht seine ganze Argumentationskette zusammen. Näher zu bestimmen ist deshalb, welche Eigentumsformen es im Sozialismus gab.

Wie wir wissen, ist es einer der Hauptwidersprüche des Imperialismus, dass die Produktion immer mehr vergesellschaftet wird, die Aneignung aber privat bleibt. Die ökonomische Literatur der letzten 120 Jahre zeigte diesen Vorgang, der die Herausbildung der Kapitalgesellschaften beinhaltet, sehr deutlich. „Kapitaleigentümer“ muss nicht mehr gleichbedeutend sein mit dem „Unternehmensleiter“. Das Kapital scheint als Körperschaft unabhängig von seinen Besitzern zu arbeiten.

„Ganz anders die Kapitalgesellschaften, deren juristischer Haupttypus die Aktiengesellschaft ist. Hier tritt die Person der Unternehmer ganz in den Hintergrund, nicht auf die Vereinigung der Arbeitskräfte der Mitglieder kommt es an, ihre Kapitaleinlagen scheinen hier ganz allein und ganz losgelöst vom Vermögen ihrer Besitzer selbständig wirksam zu werden. Das ist es eben, was man als unpersönlichen Kapitalismus bezeichnet hat.“ (Liefmann 1921, S. 51)

„Bemerkenswert ist aber, daß bei diesen Kapitalgesellschaften auch die Leiter nicht selbst Unternehmer, nicht selbst mit Kapital an der Gesellschaft beteiligt zu sein brauchen, sondern Angestellte derselben sind. Charakteristisch ist m.a.W. die Trennung von Unternehmungsbesitz und Unternehmungsleitung.“ (Liefmann 1921, S. 52)

Die Tendenz ist, dass durch die Konzentration des Kapitals immer größere Einheiten geschaffen werden, die als Körperschaften „selbständig“ existieren und immer größere Teile der Volkswirtschaft in sich vereinen. Der Grad der Vergesellschaftung der Produktion nimmt zu, obwohl sie von einer Oligarchie beherrscht wird.

„Das Finanzkapital bedeutet seiner Tendenz nach die Herstellung der gesellschaftlichen Kontrolle über die Produktion. Es ist aber Vergesellschaftung in antagonistischer Form; die Herrschaft über die gesellschaftliche Produktion bleibt in den Händen einer Oligarchie.“ (Hilferding 1955, S. 557)

Diese Tendenz erkennend sind Marxisten immer dafür eingetreten, dass nicht die freie Konkurrenz wiederhergestellt wird, sondern dass die Produktion organisiert und die Wirtschaft bewusst geregelt wird. Der wichtigste Schritt dazu ist die Eroberung des Staates durch die Arbeiterklasse, denn dadurch wird es möglich, dass sich die Arbeiterklasse des Finanzkapitals bemächtigt und die Verfügung über die wichtigsten Produktionszweige erhält. Jacobs übersieht die wissenschaftlichen Erkenntnisse, wenn er meint, dass erst der sozialistische Staat planend und regulierend in die Wirtschaft eingreift. (Jacobs 2008a) Es gibt eine reichhaltige Literatur darüber, die belegt, dass auch die imperialistischen Staaten zunehmend diese Aufgabe übernommen haben. Anders ließen sich auch die Steuergesetzgebung, die Handelsbeihilfen, die Schaffung von wirtschaftlichen Großräumen etc. nicht erklären.

„(…) und die Herrschaft über die Großindustrie bedeutet so bereits die wirksamste gesellschaftliche Kontrolle auch ohne jede weitere unmittelbare Vergesellschaftung. Die Gesellschaft, die über den Bergbau, die Eisenindustrie hinunter bis zur Maschinenindustrie, die Elektrizitäts-, die chemische Industrie verfügt, die über das Transportsystem herrscht, hat durch die Beherrschung dieser wichtigsten Produktionssphären die Verteilung des Rohmaterials an die anderen Industrien und den Transport ihrer Produkte in der Hand und kann so diese gleichfalls beherrschen.“ (Hilferding 1955, S. 557)

Durch die Beherrschung der Großindustrie wird die Herrschaft über die vielen Bauernwirtschaften und gewerblichen Kleinbetriebe erreicht. Während die große Industrie und die Banken in Volkseigentum übergehen und vom Staat verwaltet werden, können die kleinen Wirtschaften in Privatbesitz bleiben, ohne dabei der Herrschaft der Arbeiterklasse zu entgehen. Verschiedene Eigentumsformen können in einem Land existieren und trotzdem kann die Arbeiterklasse herrschen.

Die weitere Entwicklungsfähigkeit der Gesellschaft schafft die Notwendigkeit, z.B. auch die kleinen Bauernwirtschaften zu größeren Einheiten zusammen zu fassen. Diese wirtschaftlichen Gebilde wurden als Produktivgenossenschaften bekannt. Sie ist nicht zu verwechseln mit anderen Genossenschaftstypen, da sie ihrem ökonomischen Wesen nach verschieden sind.

„Die wirtschaftlichen Gesellschaften sind dann die dritte Vereinigungsform. Es sind die Vereinigungen mehrerer Wirtschaftssubjekte zu gemeinsamer wirtschaftlicher Tätigkeit, zu einer gemeinsamen Wirtschaft. Und zwar sind die Gesellschaften regelmäßig Erwerbswirtschaften, d.h. die Mitglieder schließen sich in ihnen zu gemeinsamer Erzielung eines Geldgewinnes zusammen. Auch sie kommen wieder in sehr verschiedenen Formen vor, von der Vereinigung ganz weniger Personen in der offenen Handelsgesellschaft bis zu den Aktiengesellschaften, in denen sich eine unbegrenzte Zahl von Personen an einer Unternehmung beteiligen kann. Auch die Genossenschaften in ihren verschiedenen Formen gehören hierher; auch in ihnen schließen sich Wirtschaftssubjekte gleicher Art zu einer gemeinsamen wirtschaftlichen Tätigkeit zusammen. Doch, wenn die Genossenschaften auch gemeinsame Wirtschaften und keine bloßen Vereine und Verbände sind, so weisen sie doch gegenüber den eigentlichen Gesellschaften so bedeutsame Verschiedenheiten auf, daß sie besser als eine besondere Form gemeinsamer Wirtschaften neben den Gesellschaften angesehen werden. Die Genossenschaften sind nämlich nicht selbst Erwerbswirtschaften, sondern sie dienen der Förderung und Ergänzung der privaten Haus- und Erwerbswirtschaft ihrer Mitglieder durch einen »gemeinsamen Geschäftsbetrieb«, d. h. durch eine gemeinsame Wirtschaft.“ (Robert Liefmann 1930, S. 4)

Die landwirtschaftlichen Produktivgenossenschaften dienten nicht der Förderung und Ergänzung der privaten Erwerbswirtschaften. Die Schaffung der landwirtschaftlichen Produktivgenossenschaften setzte die Aufgabe der privaten Wirtschaft voraus. Sie sind ein Zusammenschluss von Wirtschaften mit dem Ziel, eine größere wirtschaftliche Einheit zu schaffen. Aus Einzelbauern wurden somit „Gesellschafter“ eines landwirtschaftlichen Betriebes. Das Eigentum der Produktivgenossenschaft war aufgrund des Charakters der Genossenschaft kollektives Eigentum. Diese Form des kollektiven Eigentums ändert aber nichts an der Tatsache, dass sie nicht Volkseigentum waren und dass sie für den Markt, der sehr wohl durch die staatlichen Stellen reguliert war, wirtschafteten. Im Sozialismus sollten die Möglichkeiten dafür geschaffen werden, dass die kapitalistische Ausbeutung aufhört. Dieses Ziel ist dadurch erreicht worden, dass die Industrie nationalisiert wurde, die Großbauern bzw. Kulaken als Klasse liquidiert und die anderen Werktätigen auf verschiedene Weise kollektiviert wurden.

Schon im Imperialismus werden die Möglichkeiten zur Aushebelung des Wertgesetzes geschaffen. Die zunehmende Kontrolle der Volkswirtschaft durch wenige Monopolvereinigungen schafft die Möglichkeit, Preise nicht durch die „unsichtbaren Hand“ des Marktes regulieren zu lassen, sondern bewusst und planmäßig festzusetzen. Nicht nur durch das Preisdiktat der Monopole gegenüber kleineren Unternehmen wird die Wirksamkeit des Wertgesetzes eingeschränkt, sondern auch durch die Ausmaße der Konzerne selbst.

„Nur Produkte selbständiger und voneinander unabhängiger Privatarbeiten treten einander als Waren gegenüber.“ (Marx 1972, S. 57)

Die Warenproduktion setzt selbständige und voneinander unabhängige Privatarbeiten voraus. Hat ein Konzern z.B. eine Filiale in Deutschland und eine Filiale in Frankreich und eine Filiale verkauft an die andere Halbfertigprodukte, damit die andere Filiale diese weiterverarbeiten kann, handelt es sich nach Marx nicht um ein Warenaustausch. Denn Warenaustausch setzt immer auch den Eigentümerwechsel voraus und wenn der Eigentümer gleich bleibt, handelt es sich bei den weitergegebenen Produkten nicht um Waren. Wie der Tausch innerhalb eines Konzerns kein Warenaustausch ist, ist es auch mit Produkten volkseigener Betriebe. Verkaufen diese untereinander, betreiben sie kein Warentausch. Anders ist es hingegen beim Austausch von Produkten zwischen volkseigenen Betrieben und z.B. den Produktivgenossenschaften. Auf der einen Seite steht die Gesellschaft als Eigentümer und auf der anderen Seite ein Kollektiv von Eigentümern. Beim Tausch der Produkte findet ein Eigentümerwechsel statt und ist Warenaustausch. Das Wertgesetz gilt in diesem Fall, auch wenn die Preise durch den Staat beeinflusst und reguliert werden können. Das Wertgesetz wirkt, obwohl es nicht mehr der ökonomische Regulator ist. (Stalin)

Die Eigentümerstruktur in der Landwirtschaft der DDR sah auch so aus, dass es nicht nur Produktivgenossenschaften gab. Sie machten wohl den dominierenden Teil aus, aber es gab auch andere Eigentümer.

„Vom Volumen her bedeutet dies summarisch, rund 4.700 landwirtschaftliche Großbetriebe sowie einige Kirchengüter und knapp 3.500 Privatbetriebe mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 5,54 Mio. ha, einem Viehbestand von 5,7 Mio. Stück Rindvieh, darunter 2,0 Mio. Milchkühe, und 12,0 Mio. Schweinen sowie fast 900.000 Arbeitskräften bzw. knapp 800.000 Voll-AK neu zu organisieren.“ (Seuster 1992, S. 1)

Jacobs’ nächstes Problem:

„Ja, warum wohl? Wo Preise sind, da ist auch Geld, oder: Wo Geld ist, da sind auch Preise. Warum also, ich präzisiere, bleibt das Geld im Sozialismus trotz des Gegensatzes des Sozialismus zur Warenökonomie erhalten?; ja, unterstellen wir richtige Erfassung der Wirklichkeit des real existierenden Sozialismus: Warum bleibt das Geld trotz Aufhebung der Ware? Warum geht die Ware, und bleibt das Geld? (und damit Preis, Kostenrechnung, Gewinn, etc.)“ (Jacobs 2008b, S. 77–78)

Den theoretischen Fehler Jacobs’, dass der Sozialismus im Gegensatz zur Warenökonomie stünde, habe ich gezeigt. Im Sozialismus wirkt das Wertgesetz fort, da die Warenproduktion immer noch besteht, ist aber im Wesentlichen eingeschränkt und nicht die gesellschaftlich dominierende Tendenz. Deswegen erübrigt sich auch die Frage danach, wieso das Geld im Sozialismus bestehen bleibt. Stalin bemerkt dazu sehr richtig:

„Es ergibt sich also, dass die von unseren Betrieben hergestellten Produktionsmittel auf dem Gebiet des Außenhandelsumsatzes sowohl dem Wesen nach als auch formal die Eigenschaften von Waren behalten, während die Produktionsmittel auf dem Gebiet des wirtschaftlichen Umlaufs innerhalb des Landes die Eigenschaften von Waren verlieren, aufhören, Waren zu sein, und aus dem Wirkungsbereich des Wertgesetzes heraustreten, wobei sie nur die äußere Hülle von Waren (Kalkulation und dgl.) behalten.“ (Stalin)

Wer daran denkt, dass das Geld im Sozialismus nicht mehr vorhanden sein solle, geht von dem großen Irrtum aus, dass ein sozialistisches Land autark vom Weltmarkt existieren kann. Die real existierenden sozialistischen Länder haben sich immer auf dem Weltmarkt betätigt und auch mit kapitalistischen Ländern Handel getrieben. Auch wenn das Wertgesetz im Inneren des Landes immer mehr an Bedeutung verliert, behält es sie, solange es noch einen äußeren Markt gibt. Kein Land, das mit Anderen Handel treibt, ist für sich unabhängig. Die „äußere Hülle“ wird solange beibehalten, wie diese Handelsbeziehungen bestehen.
Eine Frage muss auch gestellt werden, inwieweit sich ein sozialistisches Land von den Muttermalen den Kapitalismus befreien kann, wenn es in der Welt eine Koexistenz der verschiedenen ökonomischen Systeme gibt. Und hier liegt eine Quelle des Revisionismus. Die Erscheinung wird als Wesen interpretiert. Weil die Produkte der volkseigenen Betriebe im Sozialismus die „äußere Hülle“ der Waren behalten, erscheinen sie als Waren, obwohl sie es nicht mehr sind.

Literaturverzeichnis

Hilferding, Rudolf (1955): Das Finanzkapital. Eine Studie über die jüngste Entwicklung des Kapitalismus. Berlin: Dietz Verlag.

Jacobs, Hermann (2007a): Der Marxismus ist in der Revisionismusfrage unentwickelt. In: Offen-siv (Hg.): Niederlagenanalyse. Die Ursachen für den Sieg der Konterrevolution in Europa ; Reprint der besten Offensiv-Artikel. Hannover: Einzelverl. Offensiv Flegel , S. 60–61.

Jacobs, Hermann (2007b): Der Unterschied zwischen der 1. und der 4. Auflage des Lehrbuches “Politische Ökonomie” – Die Desavouierung J.W. Stalins in der Politischen Ökonomie des Sozialismus. In: Offen-siv (Hg.): Niederlagenanalyse. Die Ursachen für den Sieg der Konterrevolution in Europa ; Reprint der besten Offensiv-Artikel. Hannover: Einzelverl. Offensiv Flegel , S. 176–183.

Jacobs, Hermann (2008a): In der Bewegung richtig bewegen – Eigentumsfrage, Warenproduktion, Diktatur des Proletariats. In: offen-siv, H. 5, S. 78–87.

Jacobs, Hermann (2008b): Ware geht – Markt bleibt? In: offen-siv, H. 3, S. 76–86.

Liefmann, Robert (1921): Die Unternehmungsformen mit Einschluß der Genossenschaften und der Sozialismus. Stuttgart: Ernst Heinrich Moritz.

Marx, Karl (1972): Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie. In: Marx, Karl; Engels, Friedrich: Werke. Herausgegeben von Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED. Berlin: Dietz Verlag (23).

Marx, Karl (1974): Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie. Berlin: Dietz Verlag.

Robert Liefmann (1930): Die Unternehmungen und ihre Zusammenschlüsse. Band II: Kartelle, Konzerne und Trusts. Stuttgart: Ernst Heinrich Moritz.

Seuster, Horst (1992): Genossenschaftsmodelle für die ostdeutsche Landwirtschaft. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht (Berliner Schriften zum Genossenschaftswesen, 2).

Stalin: ÖKONOMISCHE PROBLEME DES SOZIALISMUS IN DER UDSSR. Online verfügbar unter http://www.stalinwerke.de/band15/b15-065.html.