Gestern Vormittag hat der Haushaltsausschuss des Bundestages den „Ehrensold“ für den zurückgetretenen Bundespräsidenten Wulff genehmigt. Er bekommt von jetzt an bis zu seinem Lebensende 199.000 Euro pro Jahr.
Nach §1 BPräsRuhebezG erhält der Bundespräsident am Ende seiner Amtszeit oder wenn er früher zurück getreten ist den „Ehrensold“. Im letzteren Fall erhält er ihn nur, wenn er aus politischen oder gesundheitlichen Gründen zurück trat.
Ist Christian Wulff aus politischen Gründen zurück getreten? Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam zu einem negativen Ergebnis; Mitarbeiter des Bundespräsidialamtes zu einem positiven.
Christian Wulff war am 17. Februar von seinem Amt zurück getreten, nachdem die die Staatsanwaltschaft Hannover angekündigt hatte, gegen ihn ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Er steht unter dem Verdacht der Vorteilsannahme wegen eines Hauskredits, seiner Nähe zu Unternehmern und weil er versucht hatte, unliebsame Medienberichte zu verhindern.
Mit politischen Gründen hat das alles beim besten Willen nichts zu tun. Hans-Herbert von Arnim sieht persönliche Motive für den Rücktritt.
Ich bezweifele nach wie vor, ob hier die Auslegung durch das Präsidialamt, die Auslegung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten, rechtlich korrekt ist. Die veröffentlichte Begründung, die das Amt gibt, ist eigentlich gar keine Begründung, es ist nur ein kurzer Satz. Das Amt hat sich nicht auseinandergesetzt mit einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das zu dem Ergebnis kam, hier liegt kein politischer Grund für den Rücktritt vor, sondern etwa ein persönlicher Grund, denn schließlich war der Rücktritt ja bedingt durch das Verhalten von Christian Wulff als früherer niedersächsischer Ministerpräsident. Darauf beruht schließlich auch die Ermittlung der Staatsanwaltschaft, die dann letztlich zum Rücktritt geführt hat. Das sind persönliche Gründe, und nach dem Gesetz sind persönliche Gründe, ist ein Rücktritt aus persönlichen Gründen kein Grund für die Bewilligung des Ehrensoldes. Also die Entscheidung scheint mir zweifelhaft. Vielleicht wurde sie ja auch dadurch erleichtert, dass das Präsidialamt keine gerichtliche Überprüfung befürchten muss, denn gegen diese Entscheidung jetzt kann niemand klagen. Auch eine politische Kontrolle fällt aus. Der Beamte, der den Bescheid unterzeichnet hat, ist niemandem verantwortlich in der Interimszeit zwischen zwei Präsidenten.
Es geht aber nicht nur um die 199.000 Euro, sondern um noch mehr:
Man muss aber sehen, dass es nicht nur um den Ehrensold geht, über den wir jetzt gesprochen haben, sondern es geht ja auch um die nachamtliche Ausstattung ehemaliger Bundespräsidenten. Üblicherweise kriegen die ja noch ein Büro mit Bürokraft, persönlichem Referenten, ein Auto und Fahrer. Das kriegen sie üblicherweise.
Die persönlichen Motive sieht er so begründet:
Es fragt sich ja, worauf diese Umstände, wenn man sie denn bejaht, beruhen, und sie beruhen ja letztlich durchweg auf persönlichem Verhalten des Bundespräsidenten, früher, als er Ministerpräsident war, weswegen jetzt ein Verdacht der Vorteilsannahme im Amt vorliegt, deswegen, wegen seiner persönlichen Verhaltensweise. Er hat dann als Bundespräsident versucht, das alles so ein bisschen zu vertuschen, bis hin zu dem von Ihnen erwähnten Anruf bei “Bild”-Zeitung und Springer, wo er verhindern wollte, dass da ein unliebsamer Bericht veröffentlicht wird. Alles liegt in dem persönlichen Verhalten des Bundespräsidenten, deswegen meine ich nach wie vor, dass eigentlich der Rücktritt aus persönlichem Grund erfolgt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht es auch so. Doch die Entscheidung steht und niemand kann etwas dagegen tun. Ob es nun ein Vertrauter von Wulff war oder nicht, der den Bescheid des Präsidialamtes austellte, ist egal. Problematisch ist die Entscheidung so oder so. Niemand kann dagegen Rechtsmittel einlegen und ob Wulff freiwillig auf diesen Geldsegen verzichtet, ist fraglich. Wer würde sich schon 199.000 Euro jährlich für nur 20 Monate Arbeit entgehen lassen?